Radwege müssen nur benutzt werden, wenn sie als solche mit den entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Andere Radwege dürfen, müssen aber nicht benutzt werden. Das Benutzen von Radwegen erhöht in den meisten Fällen die Unfallgefahren.
Radfahrer müssen mit einem angemessenen Seitenabstand überholt werden, Gerichte sprechen hier von 1-1,5 Meter.
Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften ist nur zulässig, wenn konkrete Gefahrensituationen vorliegen.
Es kann eben nicht sein, was nicht sein darf, nicht wahr?
Das ist der Unterschied zwischen Redlichen und Unredlichen. Die Redlichen verlassen sich nicht auf ihren Bauch, sondern auf sachliche Analysen.
MkG Reinhard Pfarrpfeifer, Spezialist[/quote]
Ey Reini, seit wann ist dein redlicher Blafasel eine sachliche Analyse?
Eine sachliche Analyse war nicht Teil meines Beitrags. Ich schrieb ja auch nur, dass mein Neffe als Redlicher sich auf eine solche stützte, als es auf die Gefahren der Nutzung von Radwegen hinwies. Herr Janine hingegen verlässt sich auf seinen Bauch bzw. das Vertrauen darin, dass eine einem Zwecke gewidmete Fläche generell vorteilhaft für den Zweck ist.