An alle elenden Popanze und widerwarziges Geschmeiß, Herr Nabe nimmt nur dann Verhaftungen vor, wenn diese von einem redlichen Menschen in Auftrag gegeben wurde. Die Androhung einer Verhaftung durch Herrn Nabe ist nach §34 des RGB eine Nötigung. Wer mit einer Verhaftung durch Herrn Nabe als unredlicher Mensch droht macht sich also strafbar.
Rechts-Experte, Franz Gundolf Löffler
Wenn die Redlichkeit spricht sind alle schwerhörig.
In Antwort auf:Internetzkommissar Wörmer hat diesen Fall jetzt übernommen.
Uih,uih werter Gumpi, der Wörmer würde informiert? War das nicht vielleicht ein bisschen hart? Ich meine, die sind ja alle ziemlich dumpf hier, aber dafür gleich den Wörmer ansetzen? Vielleicht kommen die Kretins hier noch mal mit einem blauen Auge davon.
In Antwort auf:Internetzkommissar Wörmer hat diesen Fall jetzt übernommen.
War das nicht vielleicht ein bisschen hart?
Keineswegs, werter Herr Faltbär, keineswegs!
Da Herr Erlenkötter derzeit offenbar in der Sommerfrische verweilt und daher keine akuten Verklopfungen durchgeführt werden können, muß man nunmal zum Äußersten greifen.
Außerdem hörte ich, daß Bub Meckerzieg Herrn Hennes beim FCK verdrängen will, und das ist keinesfalls tolerierbar.
Und Frollein Pansen schenken wir Bub Mampffred als Muster ohne Wert. Zumindest freut sich sein Opel darüber über einen blonden Affen. Hoffentlich hält das die Antenne aus.
In Antwort auf:Außerdem hörte ich, daß Bub Meckerzieg Herrn Hennes beim FCK verdrängen will.....
Einfaches meckern genügt bei weitem nicht um dem Hennes ans Bein zu pinkeln, werter Gumpi. Da müsste Meckerziege doch noch einige andere Qualitäten vorweisen, z.B. in 90 min. 2 ltr. Kölsch saufen. Und der Mampffred würde die Pansen schon nach 10 min. aus dem MANTA werfen,der ist doch nicht blöde,der Mampffred.