Ich hatte ein Stück Apfelkuchen und einen Kaffee bestellt. Der Kaffee wurde mir schnell serviert, das Stück Kuchen allerdings erst 15 Minuten später. Da der Kaffee bis dahin abgekühlt gewesen wäre, habe ich ihn notgedrungen ausgetrunken, bevor der Kuchen da war. Den Kuchen aß ich dann ohne Kaffee dazu, es war schrecklich. Ich war so außer mir, dass ich kein Trinkgeld gab. Allerdings überlege ich nun, zusätzlich das Cafe zu verklagen.
Ich bin entsetzt! Der erzwungene Verzehr von pappigem und trockenem Kuchen ohne Flüssigkeitsaufnahme grenzt an Körperverletzung. Eine Klage käme da gerade recht und ich bin mir ziemlich sicher, dass dies notfalls auch bis nach Karlsruhe getragen werden kann. In den USA kann man bekanntlich wegen jeder Nichtigkeit millionenschwere Klagen durchboxen, man denke nur an das Beispiel, wo sich jemand bei McDonalds die Finger am kochendheißen Kaffee verbrüht hat. Der von Ihnen geschilderte Fall ist wesentlich gravierender und sollte entsprechend hohe Wellen schlagen. Das ist eine Frage der Ehre, und ich will die Wahrheit.
Keusche Grüße und viel Erfolg,
Sokaku
-------------------- Böse meist ist, wer anderen eine Grube gräbt.
dieses ärgerniss ist eine hosenlose frechheit und grenzt an körperverletzung.
ich würde diese banausen hochradig anzeigen um denen eine lektion zu erteilen, damit sie einen denkzettel bekommen und das bei keinem noch mal probieren.
geben sie uns doch bitte adresse und telephonnumer des besagten lokals damit wir etwas dagegen unternehmen können, denn es ist ja wirklich eine frechheit.
Möge er noch behinderter schreiben, nichts wird ausgelöst werden, denn des Neffens Aussehen würde höchstens die Schüttlung durch Krämpfe der Belustigung hervorrufen...
Scheisse seid ihr doof... XD