Wer Gesetze befolgt ist also feige. Ich weiss, dass Sie die o.g. Verknüpfung von mir weder verfolgen werden, noch dass Sie deren Inhalt erfassen werden.
In Antwort auf:Natührlich was es das, da gibt es nichts anzuzeigen
Welche der Passagen der von mir o.g. Passagen war Ihnen nicht verständlich? Ich habe sogar ein Gerichtsurteil beigefügt, das gegen genau so einen in Bayern verhängt wurde.
In Antwort auf:ohh man jetzt wissen sie auch schon meinen namen^^
Ich "weiss" (kenne) ihn nicht erst jetzt, sondern schon die ganze Zeit. Mein Wissen beschränkt sich aber nicht nur auf Ihren Namen.
In Antwort auf:Denn auf dieser Seite musste jeder der sich pornograpphisches Material anschaut bestätigen über 18 Jahre zu sein.
Private Meinungen zu rechtlichen Sachverhalten zählen vor Gericht wenig. Nochmal als letzten Tipp: Verknüpfungen lesen, da ist das genau abgehandelt. Wenn Sie zu dumm dafür sind, ist das Thema damit beendet.
Nur noch als Zitat von o.g. Seiten: "Nicht ausreichend ist dafür aber der Java-Schutz, der einfach eine Passwort-Abfrage mittels Java-Script generiert oder gar nur nach dem Alter (!) fragt."